1. Ausschluss des Widerrufsrechts für Lebensmittel
Gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) besteht für Lebensmittel kein Widerrufsrecht im Fernabsatz, wenn diese schnell verderblich sind oder ein Verfallsdatum haben. Dies bedeutet, dass Verbraucher bei Online-Käufen von Lebensmitteln grundsätzlich kein Rückgaberecht haben, es sei denn, die Waren sind mangelhaft oder wurden fehlerhaft geliefert.